Bekanntmachung über die Nachschätzung der Bodenschätzung in der Gemarkung Fahretoft

Bekanntmachung über die Nachschätzung der Bodenschätzung

Innerhalb der Zeit
vom 01. September bis ca. 26. November 2026
und in den folgenden Herbst- und Frühjahrssaisons führt das Finanzamt Rendsburg gem.
§ 11 Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) in der Gemarkung
Fahretoft
eine Überprüfung der Bodenschätzungsergebnisse (Nachschätzung) auf allen
landwirtschaftlichen Flächen durch.
Im Vorwege dazu findet im August 2026 eine Vorbesichtigung des Gemeindegebietesdurch die Amtliche Bodenschätzerin des Finanzamtes statt.
Gem. § 15 Bodenschätzungsgesetz ist den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung
dieses Gesetzes Beauftragten das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die von
ihnen für die Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen,
insbesondere Aufgrabungen, zu dulden. Für nicht vorsätzlich verursachte Schäden
besteht kein Anspruch auf Schadensersatz

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