Benutzungsordnung für den Badedeich Dagebüll

 

Lesefassung

Benutzungsordnung für den Badedeich Dagebüll in der aktuellsten 
Fassung (1. Änderung)

 

§ 1 Geltungsbereich und Geltungsdauer

 

(1) Die Benutzungsordnung gilt für die Nutzung des in dem als Anlage beigefügten 
Kartenausschnitt näher bezeichneten Seedeichstücks (Badedeich). 

 

(2) Sie gilt jeweils für die Zeit vom 15. April bis zum 30. September eines jeden Jahres.

 

§ 2 Zweckbestimmung und zugelassene Nutzungsarten

 

(1) Der Bereich des im § 1 näher bezeichneten Badedeiches dient der Erholung, dem 
Baden und Schwimmen sowie der Freizeitgestaltung.


(2) Um allen Besuchern den größtmöglichen Nutzen der Badestelle zu gewährleisten, 
wird um gegenseitige Rücksichtnahme gebeten.


(3) Strandtypische Sportarten wie Frisbee, Volleyball, sonstige Ballspiele, Stand Up 
Paddling u. a. sind im Bereich des Badedeiches grundsätzlich erlaubt, jedoch gilt 
auch hier wie für alle Strandaktivitäten das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme 
sowie des disziplinierten Verhaltens

 

§ 3 Aufsicht der Wasserwacht

 

(1) Der Badebereich wird in einem entsprechend markierten Bereich von 
Rettungsschwimmern der Wasserwacht während festgelegter Zeiten bewacht. Die 
Wachzeiten sind an der am Wachgebäude gehissten Fahne erkennbar.


(2) Während der Anwesenheit von Aufsichtspersonal bzw. Rettungsbereitschaft, haben 
diese für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe, Ordnung und für die Einhaltung 
dieser Benutzungsordnung zu sorgen. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals und 
der Rettungsbereitschaft ist im Interesse eines reibungslosen Badebetriebes Folge zu 
leisten. 

§ 4 Nutzungsentgelte

(1) Für die Benutzung des Badedeiches Dagebüll in der Zeit vom 15. April bis 30. September ist von Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres ein Entgelt zu 
entrichten. Dieses wird wie folgt festgesetzt:
Tageskarte 2,00 Euro
Wochenkarte 10,00 Euro
Jahreskarte 50,00 Euro

 

(2) Das Benutzungsentgelt ist an den aufgestellten Automaten (s. anliegender 
Kartenausschnitt) zu entrichten.

 

(3) Die erworbenen Tages-, Wochen- bzw. Jahreskarten sind im Falle einer Kontrolle 
vorzuzeigen.

 

(4) Benutzer des Badedeiches, die ohne gültige Tages-, Wochen- oder Jahreskarte 
angetroffen werden, sind zur Nachlöse verpflichtet. Die Nachlöse beträgt unabhängig 
von der Tageszeit 5,00 €

 

§ 5 Badebuden und Strandkörbe

(1) Die Mieter eines Badebudenstellplatzes sowie eines Strandkorbes haben gegenüber 
anderen Nutzern kein besonderes Privileg. Alle Badegäste haben im Rahmen der zur 
Verfügung stehenden Möglichkeiten dieselben Rechte und Pflichten. Es gilt das 
Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme um allen Nutzern einen erholsamen 
Aufenthalt zu gewährleisten.

 

§ 6 Untersagte Nutzungen

(1) Das Mitführen von Hunden im Bereich des Badedeiches ist nicht gestattet. 
Ausgenommen hiervon sind Blinden- und Behindertenbegleithunde. 
Andere Hunde sind nur in den ausgewiesenen Bereichen des Deiches gestattet. Es 
wird um Beachtung der entsprechenden Hinweisschilder gebeten.


(2) Das Radfahren und das Mitbringen von Fahrrädern im Bereich des Badedeiches sind 
verboten. 


(3) Am Badedeich ist das Surfen und Kitesurfen verboten.


(4) Das Aufstellen von Wind- und Sonnenschutzvorrichtungen mit Befestigungshaken 
(Heringen) ist aus Gründen des Deichschutzes nicht gestattet.


(5) Das Steigenlassen von Winddrachen und Spielgeräten vergleichbarer Art ist 
verboten.


(6) Die Nutzung von Grillgeräten jeglicher Art ist aus Gründen der gegenseitigen 
Rücksichtnahme (Geruchsbelästigung) nicht erlaubt.


(7) Das Angeln im Bereich des Badedeiches ist verboten.

 

 

Dagebüll, den 14.04.2021                                                                        Gemeinde Dagebüll

 

gez. Kurt Hinrichsen
Bürgermeister
 

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Kontakt

Am Badedeich
25899 Dagebüll